§1 Tätigkeit
Die Tätigkeit schließt den Nachweis von Vermittlung von Gebäuden, Wohnungen, Grundstücken privat oder gewerblich, sowie Gebäude- und Wohnungsvermietungen ein. Angebotsänderungen, Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.
§2 Haftungsbegrenzung
Die Angaben zu den Objekten beruhen auf den Angaben Dritter. Gottlieb Siegle Immobilien bemüht sich, nach Möglichkeit vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese weiterzugeben. Gottlieb Siegle Immobilien übernimmt daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung.
§3 Provision/Fälligkeit
Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald durch Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit durch Gottlieb Siegle Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn Gottlieb Siegle Immobilien bei Vertragsabschluss nicht mitwirkte, d.h. es ist ausreichend die Ursächlichkeit der Führung zum Abschluss des Vertrages durch Gottlieb Siegle Immobilien. Anspruch auf Provision besteht weiterhin auch nach Kündigung des Auftrages, wenn der Auftraggeber mit einem von Gottlieb Siegle Immobilien Interessenten innerhalb eines Jahres nach dem Nachweis einen Vertrag abschließt.
War dem Interessenten das nachgewiesene Objekt bereits aus anderer Quelle bekannt, so ist er verpflichtet die Vorkenntnisse unter Angabe der Quelle binnen 3 Werkstagen in schriftlicher Form uns mitzuteilen. Wird diese Pflicht versäumt, so gilt das Objekt als bisher unbekannt und nur durch Gottlieb Siegle Immobilien als Objektangebot erbracht und anerkannt. Somit steht der Firma Gottlieb Siegle Immobilien der volle Provisionsanspruch zu.
3.1 Für den privaten und gewerblichen Kauf/Verkauf mind. 3,00 % vom Gesamtkaufpreis.
3.2 Für die private und gewerbliche Vermietung/Anmietung mind. 2 MM der Kaltmiete.
3.3 Punkt 4.1 und 4.2 erhöht sich um zurzeit gültige Mehrwertsteuer.
3.4 Die Festlegung über die Höhe der Provision im Maklervertrag gilt vorrangig durch überreichtes Exposé.
Die Provision ist beim notariellen Kaufvertragsabschluss oder bei Miet- bzw. Pachtvertragsabschluss nach Rechnungsstellung fällig.
§4 Datenschutz
Der Makler ist berechtigt, alle Daten, Unterlagen und Informationen von Kunden und den zugehörigen Objekten zu digitalisieren und zu speichern. Maßgeblich für den Umfang, die Verarbeitung und die Dauer der Datenspeicherung sind die EU Datenschutzgrundverordnung nebst gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
§5 Doppeltätigkeit
Gottlieb Siegle Immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und von diesem eine Provision zu verlangen.
§6 Vertraulichkeit
Alle unsere Angebote sind an den jeweiligen Empfänger gerichtet und sind vertraulich zu behandeln. Die überreichten Angebote dürfen Dritten weder als Original noch in einer anderen Form ohne unsere Einwilligung nicht weiter gegeben werden. Sollte die Weitergabe dennoch erfolgen, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe gültiger Provision an die Gottlieb Siegle Immobilien zu tragen.
§7 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Siegle Immobilien.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam und nichtig ist, ein anderer Teil wirksam und gültig. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und hierbei nicht den übrigen Vereinbarungen zuwider läuft.
Die Tätigkeit schließt den Nachweis von Vermittlung von Gebäuden, Wohnungen, Grundstücken privat oder gewerblich, sowie Gebäude- und Wohnungsvermietungen ein. Angebotsänderungen, Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.
§2 Haftungsbegrenzung
Die Angaben zu den Objekten beruhen auf den Angaben Dritter. Gottlieb Siegle Immobilien bemüht sich, nach Möglichkeit vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese weiterzugeben. Gottlieb Siegle Immobilien übernimmt daher für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung.
§3 Provision/Fälligkeit
Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald durch Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit durch Gottlieb Siegle Immobilien ein Vertrag zustande kommt. Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn Gottlieb Siegle Immobilien bei Vertragsabschluss nicht mitwirkte, d.h. es ist ausreichend die Ursächlichkeit der Führung zum Abschluss des Vertrages durch Gottlieb Siegle Immobilien. Anspruch auf Provision besteht weiterhin auch nach Kündigung des Auftrages, wenn der Auftraggeber mit einem von Gottlieb Siegle Immobilien Interessenten innerhalb eines Jahres nach dem Nachweis einen Vertrag abschließt.
War dem Interessenten das nachgewiesene Objekt bereits aus anderer Quelle bekannt, so ist er verpflichtet die Vorkenntnisse unter Angabe der Quelle binnen 3 Werkstagen in schriftlicher Form uns mitzuteilen. Wird diese Pflicht versäumt, so gilt das Objekt als bisher unbekannt und nur durch Gottlieb Siegle Immobilien als Objektangebot erbracht und anerkannt. Somit steht der Firma Gottlieb Siegle Immobilien der volle Provisionsanspruch zu.
3.1 Für den privaten und gewerblichen Kauf/Verkauf mind. 3,00 % vom Gesamtkaufpreis.
3.2 Für die private und gewerbliche Vermietung/Anmietung mind. 2 MM der Kaltmiete.
3.3 Punkt 4.1 und 4.2 erhöht sich um zurzeit gültige Mehrwertsteuer.
3.4 Die Festlegung über die Höhe der Provision im Maklervertrag gilt vorrangig durch überreichtes Exposé.
Die Provision ist beim notariellen Kaufvertragsabschluss oder bei Miet- bzw. Pachtvertragsabschluss nach Rechnungsstellung fällig.
§4 Datenschutz
Der Makler ist berechtigt, alle Daten, Unterlagen und Informationen von Kunden und den zugehörigen Objekten zu digitalisieren und zu speichern. Maßgeblich für den Umfang, die Verarbeitung und die Dauer der Datenspeicherung sind die EU Datenschutzgrundverordnung nebst gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
§5 Doppeltätigkeit
Gottlieb Siegle Immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und von diesem eine Provision zu verlangen.
§6 Vertraulichkeit
Alle unsere Angebote sind an den jeweiligen Empfänger gerichtet und sind vertraulich zu behandeln. Die überreichten Angebote dürfen Dritten weder als Original noch in einer anderen Form ohne unsere Einwilligung nicht weiter gegeben werden. Sollte die Weitergabe dennoch erfolgen, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe gültiger Provision an die Gottlieb Siegle Immobilien zu tragen.
§7 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche ist Gerichtsstand der Firmensitz der Firma Siegle Immobilien.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam und nichtig ist, ein anderer Teil wirksam und gültig. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und hierbei nicht den übrigen Vereinbarungen zuwider läuft.